Steht die Polizei vor Ihrer Haustür oder haben Sie unliebsame Post von der Justiz erhalten?
Bewahren Sie Ruhe, schweigen Sie gegenüber den Behörden und holen Sie sich sofort Rat vom Spezialisten! Sie können Rechtsanwalt Albrecht Scherrenbacher jederzeit auch außerhalb der üblichen Bürozeiten unter dem 24-h-Notruf 0172 - 723 26 27 erreichen.
Was tun im Falle eines Verkehrsunfalls?
Zögern Sie nicht, so schnell wie möglich Rechtsanwalt Albrecht Scherrenbacher zu kontaktieren. Treffen Sie keine Vereinbarungen mit der Versicherung des Unfallgegners über die Wahl der Werkstatt, die Einschaltung eines Sachverständigen oder anderes. Die Versicherung des Gegners verspricht nur auf den ersten Blick schnelle Hilfe. Letztendlich ist sie nur daran interessiert, weniger an Sie zahlen zu müssen. Rechtsanwalt Albrecht Scherrenbacher macht für Sie neben dem Ersatz Ihres Fahrzeugschadens restlos alles geltend, was Ihnen zusteht - vom Schmerzensgeld über einen Ersatz Ihres Verdienstausfalls bis hin zum Haushaltsführungsschaden. Die Anwaltskosten trägt die Gegenseite, wenn Ihr Unfallgegner für den Unfall haftet.
Rechtsanwalt Albrecht Scherrenbacher ist unabhängig von Versicherungen und setzt sich garantiert nur für Ihre Interessen ein.